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Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB)

Was ist die Vergabestelle für Berechtigungszertifikaten (VfB)?

Laut Bekanntmachung des Bundesministeriums des Innern vom 26. Februar 2010 ist das Bundesverwaltungsamt als Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) und als Sperrlistenbetreiber verantwortlich.

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Aufgaben der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB)

Das Bundesministerium des Innern bestimmt gemäß § 4 Absatz 3 des Personalausweisgesetzes vom 18. Juni 2009 (BGB l. I S. 1346) das Bundesverwaltungsamt, Barbarastraße 1, 50735 Köln ab 1.Mai 2010 als Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) und ab 1. November 2010 als Sperrlistenbetreiber.

Somit umfasst der Aufgabenreich der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) die zwei Hauptaufgaben,

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