Diese Webseite enthält Informationen über Berechtigungszertifikate zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (der eID-Funktion), des elektronischen Personalausweises, speziell zur Beantragung von Berechtigungszertifikaten bei der VfB und Anbietern von Berechtigungszertifikaten (BerCA).
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Ein Berechtigungszertifikat ist die technische Abbildung der Erlaubnis, für Dienstanbieter z. B. aus dem Bereichen E-Government (wie Bürgerportal o. ä.) oder E-Business (wie Onlineshop, Kundenportal o. ä), die Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) des elektronischen Personalausweises, in die eigene Anwendung zu integrieren.
Berechtigungszertifikate werden ähnlich SSL-Zertifikaten von entsprechenden Anbietern, sogenannten BerCA (Berechtigungs-Certification-Authority oder Berechtigungszertifikate-Anbietern genannt), kostenpflichtig angeboten. Allerdings muss ein Diensteanbieter z. B. einer Webanwendung, vorab in einem formalen Schritt auf administrativer Ebene, eine Art Erblaubnis einholen, um die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises nutzen zu können. Wodruch es ihm folgend möglich ist Attribute (Informationen) aus dem Personalausweis auslesen zu können. Hierzu musse er bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) einen Antrag stellen. In dem Antrag muss der Diensteanbieter begründet,
Ein Berechtigungszertifikat ist eine Datei, die von einem entsprechenden Anbieter (BerCA) bereitgestellt wird. Die Bereitstellung durch den Anbieter (BerCA) darf nur erfolgen, wenn eine Erlaubnis von der dafür verantwortlichen und vorgesehenen Stelle, der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB), vorliegt. Alle Dienstanbieter, die die Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) nutzen wollen, müssen sich mit einem Berechtigungszertifikat vor dem Nutzer ausweisen. Neben der Dienstanbieterverifikation ist in dem Zertifikat festgelegt, welche Datenfelder des Personalausweises (nPA) mit Hilfe der Online-Ausweisfunktion vom jeweiligen Dienstanbieter ausgelesen werden dürfen, wie z. B. der Name, Vorname und Anschrift bei einem Online-Versandhändler oder die Altersverifikation im Zuge eines Verkaufs von altersbeschränkten Produkten.
Berechtigungszertifikate, deren Beantragung sowie deren Vergabe spielen somit eine entscheidende Rolle, um den Personlausweis als einen Vertrauensanker im Internet mit extrem hohen Sicherheitsniveau zu etablieren. Wie in der folgenden Abbildung dargestellt, weist sich in einem ersten Schritt (1) der Dienst beim Nutzer aus und in einem zweiten Schritt (2) der Nutzer sich gegenüber dem Dienste.
In Bezug auf die deutsche eID-Technologie kann es schnell zu Verwechslungen bei der Nutzung der verschiedenen Begriffe kommen. So existieren Berechtigungszertifikate, parallen zu diesen existieren Zertifikate die durch den Nutzer auf den Personalausweis geladen werden können. So das folgend mit dem Personalausweis eine qualifizierte elektronische Signatur erzeugt werden kann.
Um die besagte Online-Ausweisfunktion einsetzen zu können, benötigen Nutzer neben den dem elektronischen Ausweis mit der aktivierten Online-Ausweisfunktin, eine Internetzugang und eine Kartenlesegeröt. Entsprechende Kartenleser werden unter » http://www.kartenlesershop24.de günstig angeboten.
Hierbei werden drei Typen von Kartenlesern unterschieden, diese sind:
Berechtigungszertifiakte sind die Zertifikate die serverseitig liegen, sprich im eID-Service bzw. eID-Server verankert sind.
Merke: Berechtigungszertifikat serverseitig
Signaturzertifikat werden durch den Nuutzer von einem entsprechenden Anbietern kostenpflichtig erworben und dann auf dem Personalausweis hinterlegt (gespeichert). So wird der Personalausweis zu einer Signaturkarte, ähnlich aktuell angebotenen Signaturkarten von entsprechenden Signaturkartenanbietern.
Merke: Signaturzertifikat auf der eID-Card (Personalausweis)
In den folgenden beiden Abbildungen wird dargestellt, an welchen Stellen sich das Berechtigungszertifikat (rot) bzw. das Signaturzertifikat (grün) sich befindet.
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