Diese Webseite enthält Informationen über Berechtigungszertifikate zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (der eID-Funktion), des elektronischen Personalausweises, speziell zur Beantragung von Berechtigungszertifikaten bei der VfB und Anbietern von Berechtigungszertifikaten (BerCA).
» http://www.kartenlesegeraete.de - Hinweise zu Kartenlesern
» Informationen über den elektronischen Identitätsnachweis
» Informationen zum Thema abgeleitete Identität
» Infos über die Unterschriftsfunktion (eSigns-Funktion)
» Online-Ausweisfunktion des Personalausweises
» Informationen zum Thema Pseudonym-Funktion
» Informationen zur Zwei-Faktor-Authentifizierung
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist neben der Ausgabenkontrolle neuer Berechtigungszertifikate auch für die Kontrolle von sich im Umlauf befindlichen Zertifikaten verantwortlich.
Aus diesem Zweck betreibt die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) einen sogenannten Sperrdienst und ist für das Sperrmanagements zuständig. Die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des elektronischen Personalausweises kann jederzeit gesperrt werden. Dadurch soll der Missbrauch der Online-Ausweisfunktion z. B. im Fall eines Verlustes oder Diebstahles ausgeschlossen werden.
In der folgenden Abbildung wird schematisch dargestellt, wie das Sperren der Online-Ausweisfuktion durch den Nutzer umgestezt werden kann. Hierzu existieren zwei Möglichkeiten. Zum einen kann der Nutzer die Sperrhotline kontaktieren bzw. er geht zu seiner Ausweisbehörde und sperrt die Online-Ausweisfunktiondirekt vor Ort.
Die Aufgaben des Sperrdienstes bzw. des Sperrmanagments für den Personalausweis bzw. speziell der Online-Ausweisfunktion sind
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