Diese Webseite enthält Informationen über Berechtigungszertifikate zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (der eID-Funktion), des elektronischen Personalausweises, speziell zur Beantragung von Berechtigungszertifikaten bei der VfB und Anbietern von Berechtigungszertifikaten (BerCA).
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Der Funktionsumfang des elektronischen Personalausweises beinhaltet die
Diese elektronischen Funktionen des Perso werden nun näher erläutert.
Der Personalausweis ist wichtig im Kontakt mit öffentlichen Stellen, wie Behörden, Ämtern oder ähnlichen. Weiterhin dient der Personalausweis aber auch als Identitätsnachweis vor allem im privaten Umfeld, beispielsweise bei der Kontoeröffnung, dem Altersnachweis (Erwerb von altersbeschränkten Produkten) oder als Identitätsnachweis beim Abholen von Einschreiben bei der Post, wobei generell eine physische Anwesenheit der Person deren Identität festgestellt werden soll notwendig ist, was bei einer Online-Kontoeröffnung nur mit Hilfsmitteln wie dem Post-Ident-Verfahren umgesetzt werden kann. Mit der integrierten Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) können Dienstanbieter aus dem hoheitlichen Umfeld (E-Government), wie Bürgerbüro, Meldebehörden u. ä. aber auch aus dem privaten Bereich (E-Business) wie Onlineshops, Onlinebankenleister u. ä. zukünftig Online-Anwendungen anbieten, bei denen sich die Anwender mit Hilfe ihres neuen Personalausweis (nPA) im Rahmen Identifizierenm authentifiziern bzw. Autorisieren lassen können
Die Online-Ausweisfunktion (auch als eID-Funktion bezeichnet) ist optional durch den Nutzer aktivierbar.
Neben den aufgedruckten Daten werden im Karteninneren auf einem Chip digital Daten abgelegt. Verpflichtend ist das Hinterlegen des Lichtbildes in digitaler Form. Im Gegensatz dazu ist das Hinterlegen von Fingerabdrücken optional, so dass jeder Bürger selbst entscheiden kann. Die biometrischen Daten dürfen nur von hoheitlichen Instanzen mit entsprechenden Geräten ausgelesen werden.
Zusätzlich bietet der neue Personalausweis (nPA) die Möglichkeit, eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES) mit Hilfe eines Signaturzertifikates zu generieren und zu nutzen. Mit Hilfe solch einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) ist es möglich, digitale Dokumente rechtsverbindlich zu signieren. So ist es z. B. möglich, E-Mails mit Hilfe einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) die mit Hilfe des neuen Personalausweises (nPA) erzeugt wurde, digital „zu unterschreiben”. Um eine qualifizierte elektronische Signaturen (QES) mittels des neuen Personalausweises zu generieren, ist ein sogenanntes Signaturzertifikat nötig. Das Signaturzertifikat wird nicht vom Staat oder einer seiner zuständigen Stellen, sondern von entsprechenden Anbietern (Signaturanbietern) kostenpflichtig bereitgestellt. Der Signaturanbieter bringt das Signaturzertifikat, mit dem später die qualifizierte elektronische Signatur (QES) erzeugt werden kann, auf den neuen Personalausweis (nPA) auf. Dienstleistungen im Zusammenhang mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) und ihrer Funktionen sind somit nicht Aufgabe von Personalausweisbehörden. Der neue Personalausweis (nPA) bietet lediglich eine Art „Platzhalter” für ein Signaturzertifikat um mit diesem eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) zu erzeugen. Der neue Personalausweis (nPA) ist für die optionale Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) vorbereitet, die Applikation für das Laden und Verwenden der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) ist somit vorhanden.
Konkrete Einsatzszenarien der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) sind beispielsweise das Erstellen von elektronischen Rechnungen (für den Vorsteuerabzug) oder das Melden für Handels- und Unternehmensregister (ab 2010 ausschl. elektronisch per qualifizierter elektronischer Signatur).
Weiterhin ist entsprechende Hard- und Software für die Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nötig.
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