Diese Webseite enthält Informationen über Berechtigungszertifikate zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (der eID-Funktion), des elektronischen Personalausweises, speziell zur Beantragung von Berechtigungszertifikaten bei der VfB und Anbietern von Berechtigungszertifikaten (BerCA).
» http://www.kartenlesegeraete.de - Hinweise zu Kartenlesern
» Informationen über den elektronischen Identitätsnachweis
» Informationen zum Thema abgeleitete Identität
» Infos über die Unterschriftsfunktion (eSigns-Funktion)
» Online-Ausweisfunktion des Personalausweises
» Informationen zum Thema Pseudonym-Funktion
» Informationen zur Zwei-Faktor-Authentifizierung
Bei der Beantragung eines Berechtigungszertifikates tritt der Dienst (Diensteanbieter) mit verschiedenen Stellen in Kontakt. Diese werden folgend aufgelistet und detailiert erläutert. Zusätzlich sind Informationen zur Einbindung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion ) verlinkt.
Im Falle das ein Dienst die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) seinen Nutzer bereitstellen möchte, muss er vorab eine Art Erlaubnis dafür beantragen. Anschließend daran ist diese Erlaubnis auf der technischen Ebene mit seinem eigenen Dienste per eID-Server bzw. eID-Service zu koppeln. Der Dienst interagiert dabei mit folgenden Stellen, bis er über ein Berechtigungszertifkat zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) verfügt:
Bis der Dienst die Online-Ausweisfunktion in die eigene Webanwenung implementiert hat, muss er zusätzlich z. B.
in Kontakt tretten.
Im Folgenden werden die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB), eine BerCA und Diensteanbiete näher vorgestellt. Weiterhin sind Links zum Thema eID-Server und eID-Service-Provider hinterlegt.
Die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) ist Teil des Bundesverwaltungsamtes (BVA) mit Hauptsitz in Köln, einer Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) ist für die Kontrolle der Neuausgabe von Berechtigungszertifikaten verantwortlich und für das Management der sich im Umlauf befindlichen Berechtigungszertifikate zuständig. Um ein Berechtigungszertifikat zu beantragen, ist es als Dienstanbieter aus dem Bereich E-Government bzw. E-Business im ersten Schritt nötig, sich mit der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) in Verbindung zu setzen und einen Antrag bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) einzureichen. Die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) prüft den Antrag des Dienstanbieters aus dem Bereich E-Government bzw. E-Business und entscheidet dann, ob dem Dienstanbieter gestattet wird, Daten aus dem neuen Personalausweis (nPA) auszulesen. Weiterhin prüft die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB), welche der 12 Datenfelder des neuen Personalausweises (nPA) der Dienstanbieter aus dem Bereich E-Government bzw. E-Business auslesen darf. Als Ergebnis des Prüfungsprozesses durch die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) liegt ein positiver Bescheid vor, in dem genau festlegt ist, welche der 12 Datenfelder des neuen Personalausweises (nPA) der Dienstanbieter auslesen darf oder es wird die Ablehnung des Antrag für ein Berechtigungszertifikat übermittelt bzw. dem Dienstanbieter aus dem Bereich E-Government bzw. E-Business wird geraten, ein weiteres Mal einen Antrag für ein Berechtigungszertifikat einzureichen. Liegt ein positiver Bescheid vor, tritt der Dienstanbieter im zweiten Schritt mit einem Berechtigungszertifikate-Anbieter in Kontakt.
Der Berechtigungszertifikate-Anbieter ist für das Aus- und Bereitstellen des jeweiligen Berechtigungszertifikats auf technischer Ebene zuständig. Erst nach dem Eingang des positiven Bescheides durch die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) wird das entsprechende Berechtigungszertifikat für den Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) bildet dabei die Grundlage für einen Vertrag zwischen dem Dienstanbieter und einem Berechtigungszertifikate-Anbieter.
Unter Dienstanbietern werden in diesem Zusammenhang alle Aktuere verstanden, die den neuen Personalausweis (nPA) in ihre Hard- bzw. Softwaresysteme einbinden wollen, mit dem Ziel, Daten aus dem neuen Personalausweis (nPA) auszulesen und zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen ihrer Aktivitäten einzusetzen. Dienstanbieter können ebenso aus dem Bereich E-Government sowohl als auch aus dem Bereich E-Business stammen. Typische Vertreter aus dem Bereich E-Government wären z. B. Ämter, Behörden, typische Vertreter aus dem Bereich E-Business wären z. B. Betreiber von Onlineshops oder Webportalen, von Selbstbedienungsautomaten oder und ähnliche.
Weiter informationen zu eID-Service bzw. eID-Service-Provider sind unter folgenden Links hinterlegt.
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