Diese Webseite enthält Informationen über Berechtigungszertifikate zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (der eID-Funktion), des elektronischen Personalausweises, speziell zur Beantragung von Berechtigungszertifikaten bei der VfB und Anbietern von Berechtigungszertifikaten (BerCA).
» http://www.kartenlesegeraete.de - Hinweise zu Kartenlesern
» Informationen über den elektronischen Identitätsnachweis
» Informationen zum Thema abgeleitete Identität
» Infos über die Unterschriftsfunktion (eSigns-Funktion)
» Online-Ausweisfunktion des Personalausweises
» Informationen zum Thema Pseudonym-Funktion
» Informationen zur Zwei-Faktor-Authentifizierung
Die Voraussetzungen, um eine Erlaubnis von der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) zu erhalten, sind dann erfüllt, wenn der Dienstanbieter aus dem Bereich E-Government bzw. E-Business verpflichtet ist bestimmte persönliche Daten abzufragen und z. B. zu dokumentieren bzw. die Daten aus dem neuen Personalausweis (nPA) für seinen Geschäftszweck erforderlich sind. Weiterhin muss er verschiedene Voraussetzungen aus den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. Dienstanbietern ohne Berechtigungszertifikat ist es nicht erlaubt, Daten aus dem neuen Personalausweis (nPA) auszulesen.
Berechtigungszertifikate bilden die Grundlage für das Ausweisen des Dienstanbieters aus dem Bereich E-Government bzw. E-Business gegenüber einem Nutzern. Damit können sich Nutzer und Dienstanbieter bei der Nutzung der eID-Funktion (auch Online-Ausweisfunktion genannt) der Personalausweises (nPA) auf die Identität ihres Gegenübers verlassen, wodurch die Sicherheit und damit das Vertrauen bei Kommunikations-, Interaktions- und Transaktionsprozessen im Internet erhöht werden.
Das im Hintergung bestehende eID-System (eID-Technologie) des Personalausweises, welches die Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des Personalausweises ermöglicht, verbindet Nutzer, Dienstleister per Berechtigungszertifikat in einem eID-Server. Wobei das Berechtigungszertifikat nur unter bestimmten Bedingungen (nach definierten Regeln) von einer staatlichen Instanz vergeben wird und jederzeit von dieser zurückgezogen werden kann, falls dazu Gründe bestehen. Somit existieren drei Parteien bzgl. des eID-Systems des Personalausweises, Nutzer, Dienst und Staat. Durch die staatliche Kontrolle der Berechtigungszertifikate werden diese zu sehr sicheren Vertrauensanker im Internet, und werden zukünftig dazu beitragen das Internet und seine Nutzung sicherer zu machen
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