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Beratung bei der Beantragung eines Berechtigungszertifikates

Die Beantragung eines Berechtigungszertifikates erfolgt bei der Vergabestelle für Berchtigungszertifikate (VfB). Bei dieser muss der Diensteanbieter, der die Online-Ausweisfunktion in sein Web-Angebot implementieren möchte einen schrfitlichen antragstellen.

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Beratung bei der Antragstellung für eine Berechtigungszertifikat bei der VfB

Falls Sie Fragen zur Beantragung eines Berechtigungszertifikates bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate haben, senden Sie einfach eine E-Mail, an den im Impressum hinterlegten E-Mail-Kontakt.

Beratung bei der Antragstellung für eine Berechtigungszertifikat bei der VfB

Bei der Antragstellung für eine Berechtigungszertifikat muss der Diensteanbieter verschiedene Angaben bereitsellen. Ein Teil dieser Angaben sind in der folgenden Auflistung aufgeführt.

  • Informationen zur Identität des Antragstellers und Kontaktinformation ()wie Tel.-, Faxnummer bzw. E-Mail-Kontakt)
  • Unternehmensbeschreibung und dessen Tätigkeitsfelder, Unternehmenswebseite
  • Erläuterung des Web- bzw. Diensteangebots, in welche die Online-Ausweisfuntkion eingebunden werden soll (und für welche somit eine Berechtigungszertifikat beantragt werden soll)
  • Angaben zum Standortes bei stationären Anwendungen, z. B. wie Automaten
  • Hintergrund der Verwendung der Daten aus dem Personalausweis

Weiterhin muss der Antragsteller darstellen,

  • welche Datenfelder (Attribute des Personalausweises) er per Online-Ausweisfunktion (eID-Funtkion) auslesen und
  • warum er diese auslesen sowie folgend nutzen möchte.

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