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Webbasierte Wohnortverifikation per Personalausweis

Bei der webbasierte Wohnortverifikation per Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (unter Nutzung eines Berechtigungszertifikates) wird dem Dienst nicht der Ort übermittelt, an welchem der Nutzers lebt (gemeldet ist). Als Ergebnis wird dem anfragenden Diensteanbieter ausschließlich eine Antwort zurückgegeben, ob der Nutzer, Einwohner einer Gemeinde bzw. nicht Einwohner dieser Gemeinde ist. Welche Gemeinde verifiziert wird, hängt vom Dienst ab.

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Webbasierte Wohnortverifikation per Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) unter Nutzung eines Berechtigungszertifikates

Um die webbasierte Wohnortverifikation per Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) unter Nutzung eines Berechtigungszertifikates in den eigenen Dienst einbinden zu können, benötigt der Dienst ein Berechtigungszertifikat. In diesem muss es dem Dienst erlaubt sein, dass "Attribut 11 - Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht" aus dem Personalausweis des jeweiligen Nutzers auslesen zu dürfen.

Umsetzung der webbasierten Wohnortverifikation per Personalausweis (Online-Ausweisfunktion) - Wohnortverifikations-Funktion

Bei der technischen Umsetzung der webbasierten Wohnortverifikation per Personalausweis (Online-Ausweisfunktion) spielt der amtliche Gemeindeschlüssel des Nutzerwohnortes eine entscheidende Rolle. Der amtliche Gemeindeschlüssel wird verwendet und verifiziert. Hintergrund dieser Nutzung ist die Möglichkeit, den amtlichen Gemeindeschlüssel auf definierte Teile des Gemeindeschlüssels eines Ortes zu minimieren. Ein amtlicher Gemeindeschlüssel setzt sich aus den Bereichen, die Gemeinde, Kreis und das Bundesland eindeutig darstellen, zusammen.

Weiter Informationen zu dem Thema webbasierte Wohnortverifikation per Online-Ausweisfunktion sind unter

hinterlegt.

Konkrete Nutzung der webbasierten Wohnortverifikation per Personalausweis (Online-Ausweisfunktion)

Ein konkretes Beispiel für den Einsatz der webbasierten Wohnortverifikation per Personalausweis (Online-Ausweisfunktion) unter Nutzung eines entsprechenden Berechtigungszertifikates ist die Abfrage, ob eine User, zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem bestimmten Ort (Gemeinde) gemeldet ist, um zu ermitteln, ob der User die Kurtaxe des Ortes entrichten muss.

Bei dem Einsatz der webbasierten Wohnortverifikation per Personalausweis (Online-Ausweisfunktion) muss der Nutzer ein Kartenlesegerät verwenden. Unter der Verlinkung "Kartenlesegeräte für den Personalausweis" sind vertiefende Hinweise zu Kartenlesegeräte für die Verwendung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises hinterlegt.

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