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Sperrdienst und Sperrmanagement des Personalausweises

Betreiben des Sperrdienst und Umsetzen des Sperrmanagement durch die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB)

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist neben der Ausgabenkontrolle neuer Berechtigungszertifikate auch für die Kontrolle von sich im Umlauf befindlichen Zertifikaten verantwortlich.

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Sperrdienst der VfB für das Sperrmanagements

Aus diesem Zweck betreibt die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) einen sogenannten Sperrdienst und ist für das Sperrmanagements zuständig. Die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des elektronischen Personalausweises kann jederzeit gesperrt werden. Dadurch soll der Missbrauch der Online-Ausweisfunktion z. B. im Fall eines Verlustes oder Diebstahles ausgeschlossen werden.

Sperren der Online-Ausweisfunktion durch den Nutzer

In der folgenden Abbildung wird schematisch dargestellt, wie das Sperren der Online-Ausweisfuktion durch den Nutzer umgestezt werden kann. Hierzu existieren zwei Möglichkeiten. Zum einen kann der Nutzer die Sperrhotline kontaktieren bzw. er geht zu seiner Ausweisbehörde und sperrt die Online-Ausweisfunktiondirekt vor Ort.

Speermanagement

Aufgaben des Sperrdienstes

Die Aufgaben des Sperrdienstes bzw. des Sperrmanagments für den Personalausweis bzw. speziell der Online-Ausweisfunktion sind

  • die zentrale Speicherung und kontinuierliche Weiterführung der Sperrliste mit den entsprechenden Sperrschlüsseln der nicht mehr gültigen neuen Personalausweise (nPA), die über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) verfügen,
  • das Bereitstellen einer Schnittstelle direkt zum Ausweishersteller bzw. zu einer entsprechenden Support-Hotline und zu den Personalausweisbehörden sowie
  • die Weiterleitung der Sperrliste an die aktiven Zertifizierungsdienste (siehe folgende Abbildung).

Weitergabe der Sperrlisten an die Zertifizierungsdienste

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