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Einführung des neuen elektronischen Personalausweises

Ab dem 1. November 2010 wird in Deutschland ein neuer Personalausweis (nPA) eingeführt. Jeder der ab dem 01.11.2010 einen neuen Personalausweis (nPA) beantragt (Erstbeantragung bzw. Ablauf oder Verlust des alten Ausweises), bekommt das neue Ausweisdokument in ID1 Scheckkartengröße. Damit ist der neue Personalausweis (nPA) genauso groß bzw. klein wie z. B. Krankenversicherungskarte, EU-Führerschein oder EC-Karten und passt damit auch in dafür vorgesehene Fächer in Geldbörsen. Eine Pflicht zum Umtausch des alten Personalausweises besteht nicht, wobei ein vorzeitiger Umtausch ab dem 1. November auf freiwilliger Basis möglich ist.

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Funktionsumfang des neuen elektronischen Personalausweises

Nicht nur die Form und das Material des neuen Personalausweises (nPA) unterscheiden ihn von seinem Vorgänger, vielmehr unterscheidet ihn sein neuer Funktionsumfang, der auf einer im inneren befindlichen Chip und der RFID-Technologie basiert.

Biometriefunktion, Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) und Unterschrift-funktion (auch als eSigns-Funktion, QES bezeichnet)

Dabei können grundlegend drei neue Funktionen unterschieden werden. Diese sind

Unter Biometriefunktion ist das digitale Speichern von Lichtbildes und Fingerabdrücken (freiwillig) zu verstehen. Das Auslesen dieser (Nutzen der Biometriefunktion) ist nur hoheitlichen Anwendungen (Polizei, BGS usw.) erlaubt. Mit der Online-Ausweisfunktion ist es dem Nutzer möglich, unter Einsatz seiner Online-Ausweisfunktion-PIN und einem Kartengeräte, seine Identität gegenüber einem Onlinedienst sicher nachzuweisen. Hierzu muss er die Online-Ausweisfunktion nur aktiviert haben. Bei der Unterschirftsfunktion kann der Nutzer eine Signaturzertifikates per Personalausweis verwenden, welches er zuvor bei einem Anbieter kostenpflichtig erwerben und folgend auf seinen Personalausweis hinterlegen muss.

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