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Vergabe von Berechtigungszertifikaten durch die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB)

Vergabe von Berechtigungszertifikaten durch die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB)

Die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) des Bundesverwaltungsamtes ist ein Teil dieses Vergabeverfahrens für Berechtigungszertifikate.

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Die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB)

Die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) stellt interessierten Dienstanbietern aus dem Bereich E-Government bzw. E-Business, die die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des Personalausweises für ihr Geschäftsfeld einsetzen wollen, in einem administrativen Akt eine Art formaler Erlaubnis aus. Verfügt ein Dienstanbieter über eine Erlaubnis den neuen Personalausweis (nPA) in seinen Dienst einzubinden, kann er sich von einem zugelassenen Zertifizierungsdienstanbieter (auch als Berechtigungszertifikate-Anbieter bzw. BerCA bezeichnet) auf technischer Ebene ein Zertifikat ausstellen lassen.

Schematische Darstellung der Beantragung eines Berechtigungszertifikates bei der VfB

In der folgenden schematische Abbildung wird der Prozess zur Beantragung eines Berechtigungszertifikates bei der Vergabestelle fuer Berechtigungszertifikate (VfB) abgebildet.

Im ersten Schritt stellt der Dienst, der die Online-Ausweisfunktion in sein eigenes Webangebot einbinden möchte, einen Antrag bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate(VfB). Diese prüft den Antrag. Bei einem positiven Prüfbescheid (Schritt 2) kontaktiert der Dienst einen Zertifizierungsdienstanbieter auch BerCA genannt (Schritt 3). Dieser stellt dem Dienst ein Berechtigungszertifkat aus (Schritt 4). Die erläuterte Umsetzung wird in der folgenden Abbildung schematisch dargestellt.

Schematischen Abbildung der Beantragensprozess fuer eine Berechtigungszertifikates bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB)

Somit besteht eine zentrale Aufgabe der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) darin, die Vergabe von Berechtigungszertifikaten zu kontrollieren. Weiterhin ist die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) für die Überwachung der sich in Nutzung befindlichen Zertifikate und gegebenenfalls (bei missbräuchlicher Nutzung) für die Sperrung dieser Berechtigungszertifikate verantwortlich.

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