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Glossar (Berechtigungszertifikate bzw. ID-Technologie)

Im Glossar zum Thema Berechtigungszertifikate bzw. ID-Technologie sind wichige Begriffe zur Berechtigungszertifikaten, der Beantragung von Berechtigungszertifikaten, zur ID-Technologie, eID-Technologie sowie webbasierten Ident-Verfahren und webbasierten Authent-Verfahren (webbasierte Identitätsfeststellung bzw. webbasierte Authentifizierung) erläutert.

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Glossar (Berechtigungszertifikate bzw. ID-Technologie)

Wichtige Begriffe zum Thema , eID-Service und eID-Server

In der folgenden Übersicht sind verschiedene wichtige Begriffe zum Thema Berechtigungszertifikate bzw. ID-Technologie (bzw. eID-Technologie) aufgeführt.

Begriff

Alternative Bezeichnung bzw. Erläuterung

abgeleitete Identität (abgeleitete digitale Identität bzw. abgeleitete digitale Identität) siehe unter http://www.die-abgeleitete-identitaet.de
Ad hoc-Zertifikate (auch Ad hoc-Signaturzertifikate, Einmalzertifikat, Einmal-Zertifikat, Kurzzeit-Signaturzertifikate, Kurzzeitzertifikat) Ad hoc-Zertifikate (Einmalzertifikat) sind qualifizierte Zertifikate gemäß Signaturgesetz, deren Vorteile darin besteht, dass sie sofort nutzbar sind, eine individuelle Zertifikatslaufzeiten konfigurierbar und die Übernahmemöglichkeit der Zertifikatskosten durch den Dienstanbieter (der von der Nutzung eines qualifizierten Zertifikates durch einen Nutzer profitiert) möglich ist. Siehe auch Signaturzertifikat. siehe Signaturzertifikate
Altersbestätigung (Altersverifikation) Die Altersbestätigung ist ein typisches Einsatzszenario des neuen Personlausweises (nPA) unter Nutzung eines Berechtigungszertifikates. Bei diesem Szenario wird ausschließlich geprüft, ob ein Nutzer zum Zeitpunkt der Prüfung älter oder jünger ist, als ein bestimmtes Alter. Als Prüfergebnis wird entweder ein ja; oder ein nein; übermittelt. Das konkrete Geburtsdatum wird nicht übermittelt.
AusweisApp Die AusweisApp (früher Bürgerclient gennant) ist eine Software. Diese Software muss ein Nutzer auf seinen Rechner installieren um die Online-Ausweisfunktion zu einsetzen zu können. Die AusweisApp ist ab November 2010 kostenlos unter: diesem Link des BSI bzw. http://www.ausweisapp.bund.de zu downloaden. siehe auch eID-Client
Ausweis-Client siehe auch eID-Client
AGETO-Ausweis-Client Der AGETO-eID-Client ist der von der Firma AGETO entwickelte eID-Client
Attrribut-Provider weiter Informationen zu Attrribut-Provider siehe unter http://www.die-abgeleitete-identitaet.de
BerCA siehe Berechtigungszertifikate-Anbieter
Berechtigungszertifikate (in dem Zusammenhang auch als Zertifikat bezeichnet) Das Berechtigungszertifikat ist eine staatlich erteilte Berechtigung, eine Art Erlaubnis, den neuen Personalauseis in die eigenen Dienste (Geschäftsprozesse) zu integrieren und damit den Nutzern die Möglichkeit zu geben die Online-Ausweisfunktion zu verwenden. Berechtigungszertifikate werden von einer staatlichen Institution vergeben, der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB). Die Vergabestelle für Berechtigunsgzertifikate (VfB) prüft in einem Prozess den Antrag eines Dienstanbieters, welche Daten er aus dem neuen Personalausweis auslesen will bzw. welche Daten für die Erfüllung seines Geschäftszweckes erforderlich sind und erteilt (bzw. erteilt nicht) im Rahmen dieser Prüfung eine Erlaubnis. Auf Grundlage dieser Erlaubnis,stellen sogenannte Zertifizierungsdiensteanbieter das entsprechende Berechtigunsgzertifikat aus, mit der es Dienstanbietern möglich ist, Daten aus dem neuen Personalausweis (nPA) auszulesen und für ihre Zwecke zu nutzen.
Berechtigungszertifikate-Anbieter Zertifizierungsanbieter, Zertifizierer, BerCA
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BVA Bundesverwaltungsamt
C VPS Client für die Virtuelle Poststelle des Bundes
Dienstanbieter (auch Diensteanbieter bzw. Online-Dienstanbieter genannt) Dienstanbieter sind alle Akutere aus dem Bereich E-Government bzw. E-Business die Daten aus dem neuen Personalausweis (nPA) auslesen und für ihre Zwecke nutzen wollen. Diensteanbieter können z. B. Onlineshops, Social Network Plattformen aber auch Bürgerportale oder das Patentamt sein.
E-Business Unter E-Business ist der elektronische Geschäftsverkehr zu verstehen, bei dem die automatisierbaren Geschäftsprozesse eines Unternehmens mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologie integriert realisiert werden.
E-Government Als E-Government wird die Vereinfachung und die Umsetzung von Informations-, Kommunikations, Interaktions- und Transaktionprozessen auf staatlicher, kommunaler und behördlicher Ebene und des weiteren zwischen diesen und den Bürgern, Unternehmen bzw. anderen Organisationen unter der Verwendung von digitaler Informations- und Kommunikationstechnologie bezeichnet.
elektronischer Identitätsnachweis siehe unter http://www.der-elektronische-identitaetsnachweis.de
E-Signature (E-Sign, eSign) siehe elektronische Signatur
eID elektronischer Identitätsnachweis
eID-Client Der eID-Client ist für die Kommunikation zwischen dem Rechensystem des Benutzers und den eID-Komponenten des eID-Systems des Diensteanbieter verantwortlich. Es handel sich um eine Software, welche vom Benutzer auf seinem eigenen Rechensystem instaliert wird. Der vom Bund herausgebene eID-Client wird als AusweisApp bezeichnet. Im Gegensatz dazu werden eID-Clients, welche von freien Anbieteren bereitgestellt werden, als eID-Client bezeichnet. Synonym werden eID-Cleints auch als Ausweis-Clients bezeichnet.
eID-Broker Ein eID-Broker bildet die Grundlage für die Nutzung verschiedenen eID-Services (wie z. B. Personalausweis, Signaturkarten, Bankkarten, Gesundheitskarten u. ä.) durch einen Nutzer. Der eID-Broker bündet und bereitet somit verschiedenen eID-Service für einen Nutzer. der eID-Broker ist somit eine einfache und einheitliche Schnittstelle für eine sichere und vertrauenswürdige Authentifizierung einees Nutzers mit verschiedenen eID-Services.
eID-Server (elektronischen Identitätsserver) Der eID-Server ist die Verbindung zwischen, der im Zusammenhang mit dem neuen Personalausweis genutzten Software, der sogenannten AusweisApp (frühere Bezeichnung Bürgerclient) und der Web-Anwendung des jeweiligen Diesteanbieters.
eID-Service Ein eID-Service ist eine Dienstleistung, bei der ein spezialisierter externen Dienstleister (eID-Service-Provider) die Einbindung der eID-Funktion für einen Diensteanbieter (Web-Anwendungen) realisiert. Der eID-Service wird durch einen mandantenfähigen eID-Server realisiert.
eID-Service-Provider Ein eID-Service-Provider ist ein externer und hochspezialisierter Dienstleister, der mit Hilfe eines mandantenfähigen eID-Server eID-Services als Dienstleistung für Kunden (Diensteanbieter) anbietet.
elektronische Signatur (einfache elektronische Signatur) Als elektronische Signatur werden mit elektronischen Informationen verbundene Daten verstanden, mit deren Hilfe es möglich ist, den Unterzeichner (also den Signaturersteller) zu identifizieren sowie die Integrität der signierten elektronischen Informationen (z. B. Dokumente wie eine E-Mail oder Word-Datei) abzuprüfen. Die elektronische Signatur z. B. eines Word-Dokumente ist somit mit der mit einer händischen Unterschrift auf einem Dokument auf Papier zu betrachten. Der Begriff "elektronische Signatur" ist ein rechtlichen Begriff, der im Zusammenhang mit der "digitalen Signatur" (techn. Begriff) genutzt wird. Es wird die "einfache elektronische Signatur", die "fortgeschrittene elektronische Signatur" und die "qualifizierte elektronische Signatur" (QES) unterschieden.
EU Europäische Union
GewO Gewerbeordnung
GwG Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus
schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)
Identität Als Identität wird im Zusammenhang mit dem neuen Personalausweis und dem damit verbundenen Einsatz eines Berechtigungszertifikates (bzw. mehrerer Berechtigungszertifikate) eine im jeweiligen Kontext zweifelsfrei und eindeutige, wiedererkennbare Beschreibung einer Person (natürlich bzw. juristisch) verstanden. Die Identität Person wird durch sie charakterisierende Attribute und einen eindeutigen Identifier (Identitätsbezeichner) beschrieben. Ein typischer Identitätsbezeichner einer natürlichen Person in einem Unternehmen wäre die jeweilige Personal-Nummer der Person. In einem erweiterten Betrachtungsrahmen können auch Objekte (z. B. Fahrzeuge, Maschinen u. ä.), Personengruppe, Rechner, Programm, Datei u. ä. als Träger bzw. Besitzer einer Identität betrachtet werden.
Digitale Identität Unter digitaler Identität ist jene Identität einer Person (natürlich bzw. juristisch) zu verstehen, die von Informations- und Kommunikationssystemen interpretiert und genutzt werden kann. Die digitale Identität setzt sich aus verschiedenen Attributen einer Person (natürlich oder juristisch) zusammen, die von Informations- und Kommunikationssystemen in digitaler Form eindeutig und sicher registriert werden. Die Lieferanten dieser Attribute sind sogenannte Attribut-Lieferanten bzw. Attribut-Provider. Systeme die verschieden Attribute einer Person (natürlich bzw. juristisch) je nach Kontext aggregieren und managen können, werden als Identitätsprovider, Identity-Provider bzw. ID-Provider bezeichnet.
JSchG Jugendschutzgesetz (JSchG)
nPA Personalausweis
Nutzer (User, Anwender, Kunde) Ausweisinhaber (Bürger) der seinen Ausweis z. B. für die Onlineausweis-Funktion einsetzt
Online-Ausweisfunktion Internetausweis, Internetausweisfunktion, mehr Informationen unter Online-Ausweisfunktion
Post-Ident-Verfahren Verfahren bei dem mit Hilfe eines Mitarbeiters der Deutschen Post AG die Identität einer Person sicher und zweifelsfrei festgestellt wird.
PIN Die PIN (Persönliche Identifizierungs-Nummer) wird auch als Geheimnummer bezeichnet. Im Fall des neuen Personalausweises ist es eine Zahlenfolge die aus 6 Ziffern besteht. Die PIN ist ausschließlich für den Ausweisbesitzer bestimmt und muss vor dem Zugriff einer anderen Person sicher aufbewahrt werden. Die PIN ist durch den Ausweisnutzer frei festlegbar und kann jederzeit geändert werden. Die PIN spielt bei der Nutzung der Online-Ausweisfunktion eine entscheidende Rolle, durch die Abfrage der PIN bestätigt der Ausweisnutzer das Auslesen und übermittelt bestimmte Daten aus dem neuen Personalausweis in Bezug auf seine Person. Erst nach Eingabe der PIN (Freigabe) durch den Ausweisbesitzer können die entsprechenden Daten, die dem Ausweisbesitzer optisch angezeigt werden, vom einem Dienstanbieter mit entsprechenden Berechtigungszertifikat ausgelesen und genutzt werden.
Pseudonym-Funktion Die Pseudonym-Funktion ist ein spezielles Einsatzszenario des neuen Personalausweises und kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine wiederholte Nutzung eines Dienstes (Registrierung bzw. Authentifizierung) z. B. mit eigenem Nutzerprofil keine persönlichen Daten des Nutzers erfordert. Durch das dienst- und kartenspezifisches Kennzeichen des neuen Personalausweises ist es dem Dienstanbieter möglich den Nutzer auch ohne die Verwendung von personenbezogene Daten wiederzuerkennen. Typische Anwendungen für die Pseudonym-Funktion sind z. B. Freemail-Anbieter, Web2.0-Plattformen, Social Network Plattformen u. ä..
QES Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) ist es möglich, digitale Dokumente wie z. B. ein PDF "digital zu unterschreiben" und später zu prüfen, ob das digitale Dokument nachträglich geändert wurde. Um eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) mit dem neuen Personalausweis zu erzeugen, muss auf den neuen Personalausweis (nPA), ein entsprechendes Signaturzertifikat kostenpflichtig nachgeladen werden. Signaturzertifikate werden von darauf speziallisierten Signaturanbieter angeboten. Siehe auch Signaturzertifikat.
RFID radio requency identification
Signaturanbieter Signaturanbieter sind spezielle Anbieter die sogenannte Signaturzertifikate für die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signaturen QES ausstellen. Eine Übersicht aktuell aktiviere Signaturanbieter ist unter folgendem Link zu finden: Link der Bundesnetzagentur verfügbar.
Signaturzertifikat Zur Nutzung der Unterschriftsfunktion des neuen Personalausweises ist ein Signaturzertifikat nötig. Dieses Signaturzertfikat ist nicht bei Aushändigung des Ausweisdokumentes auf dem Personlausweis. Es muss durch den Ausweisinhaber bei einem entsprechenden Anbieter wie der D-TUSRT GmbH beantragt und auf den Personalausweis geladen werden. Im Rahmen der Beantragung des Signaturzertifikates ist eine Identitätsfeststellung der beantragenden Person erofrderlich, die z. durch das Post-Ident-Verfahren im Namen des austellenden Unternehmens realisiert werden kan.
Sperrmerkmal Das Sperrmerkmale wird ausschließlich für das Erkennen und Verwalten von Personalausweisen genutzt die gesperrt werden/wurden, z. B. weil sie verloren wurden. Dienstanbieter könen mit Hilfe des Sperrmerkmals gesperrte Personalausweise erkennen und von der Nutzung ihrers Dienstes ausschliessen.
TKG Telekommunikationsgesetz (TKG)
Unterschriftsfunktion Mit Hilfe der Unterschriftsfunktion kann eine rechtsverbindliche Unterschrift auf digitalem Weg erzeugt werden. Die Unterschriftsfunktion wird mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) realisiert. Mit Hilfe einer solchen qualifizierten elektronischen Signatur (QES) kann z. B. ein PDF in digitalrer Form rechtsverbindlich unterschieben werden, so das es vor späterer Manipulation geschützt ist.
Trusted Service Manager(TSM) Ein Trusted Service Manager ist ein speziell autorisierte Instanz. Der Trusted Service Manager ist ein vertrauenswürdiger und neutralen Vermittler und Administrator derAnwendungen zum Identitätsnachweis auf das entsprechende Secure Element installieren kann. Ähnlich dem Prinzip bei aktuell im Einsatzbefindlichen Payment-Applikationen im einem elektronischen Portemonnaie. Der Trusted Service Manager fungiert dabei ähnlich wie z. B. ein eID-Service, also als vertrauenswürdiger Vermittler zwischen verschieden Dienstanbietern.
VfB Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
Web-Identität (WebID) Unter Web-Identität (WebID) ist die jeweilige Identität einer Person (natürlich oder juristisch) im digitalen Raum zu verstehen, die die Nutzung von Angeboten von Diensteanbietern (z. B. Produkte, Services bzw. Informationen) ermöglicht. In einem erweiterten Betrachtungsrahmen können auch Objekte, Informations-und Kommunikationssysteme, Software, Hardware u. ä. eine Web-Identität besitzen.
Wohnortverifikation (Wohnortbestätigung) Die Wohnortverifikation ist ein typisches EInsatzszenario des neuen Perosnalausweises. Im Rahmen der Wohnortverifikation wird geprüft ob ein Ausweisbesitzer in einem bestimmten Ort wohnhaft ist. Als Ergebnis der Wohnortverifikation wird lediglich ein ja bzw. sein nein übermittelt. Die Wohnanschrift des Ausweisbesitzers wird nicht übermittelt.
Zertifizierungsanbieter siehe Berechtigungszertifikate-Anbieter

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