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Einsatzbeispiele für den neuen elektronischen Personalausweis

Der neue elektronische Personalausweis kann in verschiedenen Einsatzszenarien angewendet werden. Folgend werden verschiedene Einsatzmöglichkeiten des neuen elektronischen Personalausweises in den Bereichen E-Government und E-Business dargestellt.

Anwendungsbeispiel bzw. Einsatzbeispiele für den neuen Personalausweis (nPA) im Bereich E-Government

  • Nutzung von Services des Bürgeramtes oder ähnlicher Ämter und Behörden
  • Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren
  • elektronisches Einreichen von Steuererklärungen
  • Beantragungen von Genehmigungen

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Anwendungsbeispiele für den neuen Personalausweis (nPA) im E-Business

Neben dem Einsatz im E-Government kann der neuen elektr. Personalausweis auch im E-Business-Bereich eingesetzt werden. Folgend werden verschiedenen Einsatzmöglichkeiten des Personalausweises im Bereich E-Business dargestellt.

  • Identitätsfeststellung im Rahmen von Finanzdienstleistung (z.B. Kontoeröffnung)
  • Adress- und Altersverifikation im Online- und Offline-Handel (Fernabsatzhandel, Handel mit altersbeschränkten Produkten)
  • Zutrittskontrolle für sensible Bereiche (z.B. Firmenareale, Firmengebäude)
  • pseudonyme Registrierung an Online-Portalen, Social Networks, Online-Foren, Blogs und ähnliche

Voraussetzung für die Einbindung des neuen Personalausweises

Voraussetzung für die Einbindung der Online-Ausweisfuktion des neuen elektronischen Personalausweises

Voraussetzung für die Einbindung des neuen Personalausweises in den eigenen Dienst ist ein sogenanntes Berechtigungszertifikat. Berechtigungszertifikate stellen die technische Abbildung der Erlaubnis dar, die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises in den eigenen Webservice zu integrieren.

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